Basisrente
Wie der Name schon sagt, wurde die Basisrente 2005 eingeführt, um für Selbstständige die alternative Basis zur gesetzlichen Rentenversicherung darzustellen. Mittlerweile können auch Beamte und Arbeitnehmer Ihre private Vorsorge über die Basisrente ergänzen. Sie wird in Anlehnung an Ihren „Erfinder“ Bert Rürup auch Rürup-Rente genannt.
Im Gegensatz zur GRV handelt es sich bei der Basisrente nicht um ein Umlageverfahren (das eingenommene Geld wird direkt an die zu bezahlenden Rentner umgelegt), sondern um das Kapitaldeckungsverfahren (Erwirtschaften von Zinsen durch Anlage der Beiträge). Demnach treffen die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung hier nicht zu.
Zertifizierung
Damit die Basisrente steuerlich berücksichtigt wird, muss sie zertifiziert werden. Die Zertifizierungsvoraussetzungen sind hierfür u.a.:
Es muss eine lebenslange Rente gezahlt werden (keine Kapitalisierung möglich)
Frühester Rentenbeginn ist 62
Sofern Zusatzversicherungen eingeschlossen sind, müssen min. 50% des Beitrages in den Altersrententeil fließen
Die Rentenanwartschaften dürfen nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder vererbbar sein
Die Erfüllung der Zertifizierungsvoraussetzungen gibt somit keinerlei Aussage über die Qualität des Produktes!
Was wird gefördert?
Die Basisrente wird steuerlich gefördert. Die Absetzbarkeit steigt jährlich an, bis sie in 2025 100% Absetzbarkeit erreicht hat:

Die maximale Absetzbarkeit ist jedoch gedeckelt. So kann der steuerlich einzeln Veranlagte maximal 20.000 € und zusammen Veranlagte max. 40.000 € absetzen. Sofern Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk gezahlt werden, mindert sich der maximale Beitrag zur Basisrente um die erbrachten Beiträge in den genannten Wegen. Für Beamte wird ein fiktiver Beitrag, der als Arbeitnehmer angefallen wäre, vom Maximalbeitrag abgezogen.
Wie wird die Rente versteuert?
Da die Basisrente das Pendant der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt, wird diese ebenso nachgelagert versteuert:
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen von der Basisrente im Normalfall keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlt werden.
Für wen eignet sich die Basisrente
Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Dies hängt stark von individuellen Faktoren, wie z.B. dem Einkommen, der steuerlichen Situation und der Ansprüche an die eigene Vorsorge (Flexibilität etc.) ab. Mathematisch lässt sich die Frage mittels eines Schichtenvergleichs, welcher die Grundlage all unserer Ruhestandsplanungen darstellt, beantworten.

Ihre Sicherheit
ist unser Anspruch. Manche Versicherungen sind existentiell,
andere hingegen optional.

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