Hausratversicherung

Hausrat- und Glasversicherung – Die Hausratversicherung schütz Ihr Hab und Gut.

Sie versichert Ihr Hausrat gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Zusätzlich zum reinen Sachschaden leistet die Versicherung auch für entstandene Kosten, wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Lagerkosten und Hotelkosten.

Ihre Hausratversicherung können Sie auch noch mit einer Glasversicherung erweiterten. Hierbei versichern Sie Ihre Glasflächen (keine Hohlkörper) gegen das Risiko "Bruch". Dabei ist es wichtig auch darauf zu achten, dass die Versicherung z.B. Cerankochfelder nicht vom Versicherungsschutz ausschließt.

Bei den meisten Gesellschaften kann die Hausratversicherung um folgende Einschlüsse erweitert werden: Diebstahl von Fahrrädern, Elementarschäden und  Überspannungsschäden.

In der Regel leistet die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert, d. h. der Versicherer ersetzt die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gegenstandes. Dabei spielt es keine Rolle, ob der versicherte Gegenstand zerstört, beschädigt oder abhanden gekommen ist. Es muss lediglich ein versichertes Risiko vorliegen. Einfach dargestellt sind nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt versichert. Sprich, wenn Sie Ihre Wohnung auf den Kopf stellen, ist alles versichert was heraus fällt, zum Beispiel: Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung, Fahrräder und auch Nahrungsmittel. 

Zusätzlich zu Ihrer versicherten Wohnung gehört auch Ihre Terrasse, Balkon, Keller, Waschraum und evtl. auch die Garage innerhalb der selben Ortschaft zum Versicherungsort.

Im Rahmen der Außenversicherung ist teilweise der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich vorübergehend z. B. in einer Ferienwohnung befindet, mitversichert. Die Außenversicherung gilt weltweit und über einen begrenzten Zeitraum.

Die Prämie der Hausratversicherung bemisst sich nach der Höhe der Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen und der Adresse.

Die Versicherungssumme wird von vielen Versicherern durch eine Faustformel über die Wohnfläche errechnet. Auch bei der Hausratversicherung sollten Sie sich genau überlegen, welche Versicherungssumme benötigt wird.

Sollten Sie eine zu geringe Versicherungssumme absichern führt dies zu Kürzungen im Schadensfall. Ihr Hausrat ist zum Beispiel 100.000 € wert und Sie haben diesen lediglich mit 50.000 € versichert; bei einem Schaden in Höhe von zum Beispiel 500 €, erhalten Sie dann auch nur 250 € zurück: Da Sie nur 50 % versichert haben, erhalten Sie auch nur immer diesen Anteil. Hier bieten Ihnen aber die meisten Gesellschaften die Möglichkeit einer Zusatzklausel "Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung" an. Meist müssen Sie hierzu je qm Wohnfläche eine Versicherungssumme von 650 € versichern und diese Klausel ist dann kostenlos mitversichert.

Viele Menschen unterschätzen den Wert Ihres Hausrates gewaltig, da Sie in der Regel nur einige Möbel im Kopf haben. Zum Hausrat gehört aber auch der Inhalt des Kleiderschrankes. Hier verbergen sich bei vielen sehr hohe Geldbeträge.


Leistungsumfang (Versicherte Gefahren):

Feuer | Leitungswasser | Sturm und Hagel | Einbruchdiebstahl | Vandalismus | Elementarschäden

Einzelne Gesellschaften bieten ihren Kunden Erweiterungen der Versicherten Gefahren an, beispielsweise für Schäden durch 

Innere Unruhen | Fahrzeuganprall | Allgefahrendeckung

 

Zusatzklauseln
Die nachstehend genannten Klauseln können je nach Wunsch des Versicherungsnehmers zusätzlich zum Vertrag vereinbart werden. Erweiterungen des Versicherungsschutzes sind hierbei in der Regel mit einer Zusatzprämie zu bezahlen, z.B.: Fahrraddiebstahl, Kein Abzug wegen Unterversicherung, Erhöhte Entschädigungsgrenze für die Außenversicherung.

Schadenbeispiele

I. Durch einen technischen Defekt entzündet sich ein Fernsehgerät und setzt Teile des Wohnzimmers in Flammen. Rauch verdreckt weitere Räume der versicherten Wohnung. Bei den Löscharbeiten der Feuerwehr wird fast die komplette Wohnung unter Wasser gesetzt. In diesem Fall ersetzt die Hausratversicherung sowohl die Schäden am Hausrat, die direkt durch das Feuer entstanden sind als auch die Folgeschäden durch Brandrauch und Löschwasser. Eventuell anfallende Aufräumkosten werden über die Kostenposition erstattet. Schäden an der Gebäudesubstanz werden von einer Wohngebäudeversicherung ersetzt.

II. Ein Rohr in der versicherten Wohnung bricht aufgrund von Korrosion. Auslaufendes Leitungswasser beschädigt den Teppich und diverse Möbel. Zur genauen Leckortung wird ein Handwerksunternehmen beauftragt. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden am Teppich und den Möbeln sowie die Kosten zur Leckortung.

III. Ein Sturm reißt einige Dachpfannen weg, eindringender Regen verursacht Schäden in der versicherten Wohnung. In diesem Fall werden die Schäden am Dach durch die Gebäudeversicherung bezahlt, die Nässeschäden über die Hausratversicherung.

IV. Ein Täter hebelt ein Fenster der Wohnung auf und stiehlt einige hochwertige Elektronikgeräte. Der Diebstahl ist über die Hausratversicherung gedeckt. Schäden am Fenster sind auch über die Hausratversicherung ersatzpflichtig.

V. Abends wird der Versicherungsnehmer auf der Straße von einem Mann bedroht und zur Herausgabe seiner Brieftasche gezwungen. Die Hausratversicherung ersetzt den Schaden, hierbei sind aber die besonderen Entschädigungsgrenzen für die Außenversicherung und für Wertsachen zu berücksichtigen.

VI. Weil ein Täter nach einem Einbruch keine Wertgegenstände finden kann, zerstört er mutwillig Möbel und beschmiert die Wände mit Farbe. Hier ersetzt die Hausratversicherung sowohl Kosten für den beschädigten Hausrat als auch die Reinigung der verschmierten Wände.

Ihre Sicherheit

ist unser Anspruch. Manche Versicherungen sind existentiell,
andere hingegen optional.

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